Name: Straße: PLZ, Ort 2021 An den Landrat des Kreises Höxter Herrn Michael Stickeln Moltkestraße 12 37671 Höxter Einwendung gegen die Genehmigung, die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen in der Gemarkung Fürstenau (M02N, M04N, M10N, M09N und M06N) der Maka-Windkraft-Verwaltungs-GmbH, 33034 Brakel Sehr geehrter Herr Landrat, niemand kann bezweifeln, dass wir wesentliche Änderungen einleiten müssen, um in nächster Zukunft nicht noch drastischere Folgen des Klimawandels zu erleiden. Dazu kann auch die Nutzung der Windenergie eine Rolle spielen. Allerdings kann sie das nur unter sehr eng definierten Grenzen, die hier, in unserer Region, jedoch von den o.a. Anträgen weit überschritten werden. Wir Fürstenauer haben uns entschlossen, gemeinsam diesen Text vorzulegen, der zusammenfasst, welche grundsätzlichen Erwägungen gegen die o.a. Anträge sprechen. Dieser Text ist jeweils als die persönliche Einwendung des Unterzeichnenden zu bewerten. Aus den zurückliegenden Verfahrensschritten wissen wir, wie die Genehmigungsbehörde mit unseren Einwendungen verfahren ist. Starken Einfluss auf die regelmäßig ablehnende Wertung durch die Planungsbehörde hatte darauf ein Aspekt, der unten ein wichtiger Punkt dieser gemeinsamen Einwendung ist. Vorab: Wir bestreiten grundsätzlich, dass mit Windenergie —und erst recht dann mit dem geforderten Ausbau— erreicht werden kann, dass wir national autark unsere Energieversorgung regulieren können. Das war in der Vergangenheit zu keinem Zeitpunkt seit der Industrialisierung je ein Problem, denn die multilateralen Beziehungen wurden unter anderem auch deswegen so stark, weil der Import von Energieträgern selbst in den kritischsten Zeiten erhalten blieb. Wieso sollte in Zukunft kein Import von modernen Energieträgern möglich sein? Dieses Szenario wird entworfen von Lobbyisten, die bereits im vergangenen Vierteljahrhundert rund eine Billion (eintausend Milliarden) Euro an Subventionen erhalten haben, ohne damit jedoch ihr selbst gesetztes Ziel zu erreichen. Diese gewaltige Summe (sehen Sie dazu die Ausführungen von AGORA) wurde von den deutschen Stromkunden erbracht, ohne jemals eine demokratische Legitimation dafür abgegeben zu haben. Wir sind also grundsätzlich gegen die Idee, autark die deutsche Energieversorgung aufzustellen. Deswegen brauchen wir heute und auch in Zukunft längst nicht die von Lobbyisten geforderten Zuwächse bei den Windrädern. Dass auch eine Billion deutsche Windräder bei Flaute keinen Strom liefern, sei sicherheitshalber klargestellt. Wir sind also durch diese Bauanträge zu Argumenten gezwungen, die Sie als Leiter der Genehmigungsbehörde bislang regelmäßig verworfen haben, mit dem Hinweis darauf, dass solche grundsätzliche Argumentation nicht Gegenstand dieses Verfahrens sei. Was aber von Bauanträgen zu halten ist, deren Grund einzig darin besteht, bereits heute erkennbare Überlastungen und damit einhergehender Zwangsabschaltung mit dem Bau weiterer solcher Überkapazitäten zu verschärfen, das überlassen wir Ihren Gedanken, in der Hoffnung, dass Sie erkennen, dass sehr wohl grundsätzliche Erwägungen den Genehmigungsprozess begleiten müssen. Aus Berichten unserer lokalen Medien ist hinlänglich, auch durch Ihren Vorgänger, bekannt, dass der Kreis Höxter die 2050er-Bundesausbauziele für die Erneuerbaren längst erfüllt, hinsichtlich vom Bund gesetzter Fristen sogar übererfüllt hat. Es ist also schon deswegen nicht unsere Aufgabe, weiteren Flächen für Windenergienutzung Raum zu geben, wenn in anderen Regionen gar keine Windenergieanlagen aufgestellt sind, obwohl weder von der genutzten Fläche (es handelt sich um riesige Agrarwüsten, in denen weder Baum noch Strauch und schon gar keine geschützten Vogelarten mehr anzufinden sind), noch von dem Flächenrelief (es sind bis zum Horizont beinahe spiegelebene Kulissen) erkennbare Gründe gegen die Errichtung von Windanlagen sprechen. Es sei denn, dass dort mit Vernunft den anscheinend unersättlichen Wünschen der Projektierer begegnet wird. Dieser Haltung müssen wir uns anschließen, weil wir „unser Soll erfüllt“ haben (unser Ex-Bürgermeister bereits 2015): Jetzt müssen andere nachziehen und wir dafür unsere Landschaft, unsere Natur, unsere bedrohten Arten und unser Welterbe schützen. Denn auch so geht Klimaschutz. Ein weiterer und kaum weniger wichtiger Grund gegen den geplanten Ausbau besteht darin, dass noch immer, obwohl seit mehr als zehn Jahren in der Planung, weder Stromtrassen noch Stromspeicher den hier erzeugten Strom aufnehmen können; sie existieren immer noch nicht. Statt dessen werden zu gewissen Zeiten regelmäßig Windräder abgeschaltet, um hochbelastete Netze nicht zu überlasten und dafür werden außerordentliche Ausfallentschädigungen an die Betreiber gezahlt. Das ist den Projektierern länger als uns bekannt. Dass sie trotzdem unbeeindruckt weiter Bauanträge stellen und mit gewaltigem Aufwand an Gutachten und Urteilen durchzusetzen versuchen, zeigt, dass das von den Projektierern ausgelobte Klimaschutzargument bestenfalls vorgeschoben, wenn nicht wieder besseres Wissen in die Welt gesetzt wird, um uninformierte Investoren einzufangen. Das könnte uns gleichgültig sein, es geht aber darum, dass die bereits jetzt schon höchsten Strompreise des Globus’ hier gezahlt werden müssen und dass deswegen Haushalte am unteren Ende der wirtschaftlichen Skala unter der Last solcher Stromkosten zusammenbrechen und mittlerweile beinahe dreißigtausend Haushalte eine Zwangsabschaltung erleiden mussten. Das geschieht alles unter dem Mantel des Klimaschutzes. Natürlich fühlen wir Anwohner uns schon von den bereits existierenden Anlagen bedroht und von den Behörden im Stich gelassen, denn nach unseren Erfahrungen sind Windenergieanlagen keinesfalls so leise, wie die immer vorgetragene Behauptung von der Einhaltung sämtlicher „Technischer Normen“ glauben machen soll. Wir wissen, dass wir die Windräder hören, wir erleben die Störungen Tag und Nacht, in jeder Jahreszeit und pausenlos. Allein davon abhängig, ob der Wind sich regt, sich dreht oder ob es regnet, denn dann hört man die Windräder weniger. Insofern bestreiten wir durch unser Erleben die Wahrhaftigkeit von Gutachten, die den Windrädern bescheinigen, unter den Immissionsgrenzen zu bleiben, mit denen man leben kann. Sie halten diese Grenzen entweder nicht ein, die Gutachten sind nicht richtig oder die Grenzen sind falsch gesetzt. Das können wir nicht regeln, aber wir können fordern, dass Sie auf Grundlage unserer Darstellung den Bau solcher Anlagen in solchen Abständen zur Wohnbebauung nicht erlauben. Denn solange es Regionen gibt, in denen zwar keine Menschen wohnen, auch keine Bäume und Sträucher mehr wachsen, weil alles den agrartechnischem Forstschritt weichen musste, solange müssen hier bei uns auch keine weiteren Windräder gebaut werden. Zumal die Bundesausbauziele übererfüllt sind und weder Speicher noch Trassen existieren, um die Windausbeute auch zu nutzen. Die Zahl „2%“, vom Bund oder Land als auszuweisende Fläche für die Windindustrie pauschal auf die Landkreise bezogen, ist weder klimapolitisch, noch bürgerrechtlich nachvollziehbar, weil alle Landkreise mit jeweils besonderen Gegebenheiten umgehen müssen. Wo beispielsweise der Kreis Höxter ein Weltkulturerbe mit entsprechenden Schutzauflagen, wenige Naturschutzgebiete und besonders bedrohte und EU-geschützte Tierarten zu berücksichtigen hat, muss diese pauschale Flächenforderung mit allen Mitteln abgewiesen werden. Dazu sind Sie auch aufgefordert, denn wer wäre besser geeignet als der Landrat, für den Erhalt dieser immateriellen Güter einzustehen? Uns begegnet diese pauschale 2%-Substanzraumforderung wie eine bewusste Diskreditierung der Menschen, die als Anwohner die Last solcher Forderungen zu tragen haben, auch der Opfer bei den „windsensiblen“ Arten und der duldenden Landschaft. Die Wiederholung dieser Raumforderung gleicht einer Unverschämtheit, gerade im Hinblick auf die hier bereits erreichten Bundesausbauziele, denn es ist natürlich unser ureigenes Interesse, den Klimawandel zu bremsen, aber alle tragen dazu die volle Verantwortung, auch im urbanen Umfeld, nicht nur im eher ländlichen Kreis Höxter. Diese Pauschale „2%“ suggeriert eine Einheitlichkeit bei den Raumforderungen, wird aber in Wahrheit und mit Vorsatz allein bei den „vorbelasteten“ Regionen erzwungen, mit Einsatz von fragwürdigen Gutachten, windhörigen Artenschützern und unkritischen Genehmigungsbehörden, die eher ihren Blick auf vergleichsweise geringfügige Vorhaben richtet und dafür die finanzstarke Windindustrie gutmütig begleiten. Immer zulasten der Anwohner, der Schutzarten und der Landschaft. Nichts davon steht im Fokus der Projektierer oder gar des Vorhabensträgers. Er hat alle Mittel, die betroffene Öffentlichkeit hat weder Mittel noch die Unterstützung, die ein faires Verfahren ausmachen würde. Auch deshalb sind die Anträge abzulehnen. Klimawandel allein ist, wie eben skizziert, nicht unser Problem und deswegen ist der Klimaschutz allein auch nicht die angemessene Lösung, denn wir wollen nicht in einer Welt leben, die voll mit Windrädern uns mit einem Stromüberfluss bedient, um damit eQuads, eHubschrauber, eAutos und wer weiß was noch für eHobbys zu ermöglichen, nur, damit die Windräder ihre Berechtigung haben, wenn der Wind weht. Dass wir für eine solche Strom-Zukunft auch eine Menge an Sturmschäden zu beseitigen hätten, weil nur bei Starkwinden auch die ausgelobte Strommenge erzeugt werden kann, lassen wir unberücksichtigt. Wir wollen in einer Welt leben, die wenigstens die heute noch existierenden Arten beherbergt, unbedrängt und sicher geschützt — und nicht nur den hippen Wolf, den vor allem die energiehungrige, urbane Consumersociety fördert, wenn sie nicht gerade Bienen ansiedelt. Dazu haben wir auch heute schon Gesetze und Normen, sie werden regelmäßig jedoch ausgehebelt, wenn es um den Bau von Windrädern geht. So wurde auch im Vorbescheidsverfahren zu den o.a. Anträgen verfahren. Was sich auch leicht erklären lässt, wenn man die Verknüpfungen von bestelltem Gutachter und amtlichem Artenschützer betrachtet. Wir bestreiten jedenfalls die Richtigkeit sämtlicher Gutachten, die die Unbedenklichkeit der o.a. Maßnahmen bescheinigen soll. Um dazu nur einen von vielen möglichen Punkten anzuführen: Etwa 70% des Weltbestandes vom Rotmilan kommen in Deutschland vor, allein aus dieser Sicht trägt das Land Nordrhein-Westfalen eine besondere Verantwortung für den Schutz dieser Art (s.a. LANUV). Aber wie wird hier, wo angeblich ein „hotspot“ für die Milane sein soll, vom amtlichen Artenschutz verfahren? Der konzentriert sich auf Blühstreifen und Meisenkästen und bescheinigt dem Vorhabensträger wirksame Kompensationsmaßnahmen beim Betrieb der Windanlagen. Dass Milane „windsensibel“ sein sollen, wird dabei zwar ausgeführt, aber wenn sie so blöde sind und den Rotoren nicht ausweichen wollen, dann müssen sie eben darunter leiden. Und sterben. Wir verstehen Artenschutz, auch „speziellen“, ganz anders und würden erwarten, dass der amtliche Natur- und Artenschutz uns dabei eher Vorbild, wenigstens aber Hilfe ist und nicht im Gegenteil uns im Stich und die bedrohten Arten sogar schutzlos lässt, nur um die Wünsche des Projektierers zu erfüllen. Das ist nicht die Aufgabe des amtlichen Arten- und Naturschutzes und wir sind auch keineswegs darüber besonders froh, dass mit unseren Steuern und Gebühren nicht mehr getan wird, um Natur und Arten zu schützen. Damit wollen wir nicht unsere Belange, sondern eben gerade die der bedrohten Arten in den Fokus rücken. Es nützt gar nichts, sie hier erst zu vergraulen oder auszurotten, um dann einige Jahre oder Jahrzehnte später plötzlich exorbitant kostenintensive Wiedereinbürgerungsmaßnahmen aufzulegen, die die windsensiblen Vogelarten oder Fledermäuse hier dann wieder heimisch machen sollen. Wie immer ist es auch hier der günstigere Weg, zu schützen, was wir haben; auch und gerade gegen die Wünsche der Windprojektierer. Dass mit dieser Einstellung auch die Verunstaltung unserer Kulturlandschaft und Gefährdung des Weltkulturerbes beendet wird, ist durchaus beabsichtigt. Das Aushängeschild des Kreis Höxter sind Natur und Landschaft: „Der Kreis Höxter liegt […] mitten in einer der schönsten Mittelgebirgslandschaften. Seine farbenprächtigen Wälder und Felder, reizvollen Flussauen und Bachläufe sowie sehenswerten Kloster- und Schlossanlagen sind ein Erlebnis für Aktivurlauber und Erholungssuchende gleichermaßen. Mit dem ehemaligen Benediktinerkloster und heutigen UNESCO-Weltkulturerbe Corvey beheimatet der Kreis Höxter zudem ein einzigartiges kulturelles Glanzlicht.“ (website Kreis-Höxter) An keiner einzigen Stelle taucht in diesem Zitat ein Windrad auf, was nur konsequent ist, denn auf den begleitenden Bildern sind ebenfalls nirgends welche zu sehen. Das ist richtig so und wir wollen, dass das so bleibt. Hier in Fürstenau haben wir unseren Beitrag zur Erfüllung der Bundesausbauziele auch stellvertretend für den ganzen Kreis Höxter erreicht. Als Dank dafür werden wir von sog. Landschaftsbildbewertern mit dem Prädikat „vorbelastet“ für weiteren Windkraftausbau freigegeben. Dagegen fordern wir natürlich Ihren Einsatz und bitten Sie dringend darum, die Anträge abzulehnen. Nicht zuletzt wollen wir auch auf unser Befremden aufmerksam machen, mit dem wir als mündige Bürger von diesem grotesken Bauvorhaben ausgeschlossen werden sollen. Aus Ihrem Haus kommt die amtliche Mitteilung, „dass Einwendungen nur im Hinblick auf die Belange und Voraussetzungen im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind, die auch im Verfahren zur Erteilung eine Vollbescheides … behandelt werden. Einwendungen, welche u.a. [!] die Themen des Denkmalschutzes … betreffen, können im Verfahren zur Erteilung eines Vollbescheides nicht mehr berücksichtigt werden.“ Mit diesem Rundumschlag werden den betroffenen Bürgern alle Möglichkeiten genommen. Dies vor dem Hintergrund einer durchaus zweifelhaften Gutachtersituation mit entsprechenden grundlegenden und damit wiederum ausschließenden Ergebnissen. Nicht nur sind diese Gutachten längst nicht mehr aktuell, wenn sie es jemals waren, sie sind unter Umständen entstanden, zu denen Sie als Chef des Genehmigungsverfahrens ablehnend einschreiten müssen. Lesen Sie dazu den Codex für Sachverständige (European Organisation for Expert Associations, kurz EuroExpert genannt - www.euroexpert.org), der im Sinne eines antizipierten Rechtsgutachtens die Grundregeln für die Tätigkeit von Sachverständigen (Experts) festgeschrieben hat. Die verschiedenen deutschen Sachverständigenverbände haben ähnliche Dokumente. Nach dieser Lektüre werden Sie unsere Zweifel verstehen. Verunsichert sind wir auch durch die Tatsache, dass das durch den Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro ausführlich seine Kompetenz in Sachen „Speziellem Artenschutz“ und seine Prädestination für „heikle Fragestellungen“ von der „Seite der Vorhabensträger“ ausweist, aber sich nirgends ein Hinweis auf die sonst übliche Zertifizierung (z.B. Qualitätszertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder Sachverständigenzertifizierung nach EN/IEC 17024) findet. Sicher wäre, bei Vorliegen, dieser Link auch gegeben worden. Keine dieser Zertifizierungen ist für freie Sachverständige formal rechtlich erforderlich, dass jedoch die hiesigen Behörden sie nicht verlangen, rechtfertigt unser Befremden. Hier der ungekürzte Wortlaut der Eigenwerbung des Planungsbüros: „Durch unsere besondere Kompetenz im Bereich des Speziellen Artenschutzes sind wir prädestiniert, auch bei naturschutzfachlich "heiklen" Fragestellungen Lösungen zu finden, die sowohl auf der Seite der Vorhabensträger als auch bei den Genehmigungsbehörden Akzeptanz finden.“ Schließlich zur o.a. Aktualität von Gutachten beim Bestand der „windsensiblen“ Vogelarten, bedingt durch sterbende Wälder, Sturmschäden und daraus resultierender Neuorganisation von Revieren, ein Beispiel: Nur 700m von den geplanten WKA ist gerade in diesem Frühjahr einen neuen Horst gebaut worden! Was in den kommenden Tagen an weiteren neuen Entwicklungen passiert, muss bei den Ablehnungen der o.a. Vorhaben berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen