Aktuelles


Wie schon im Mai vom Stadtrat beschlossen, hat die Verwaltung mit der Planung von neuen Windkonzentrationszonen begonnen. In diesem Verfahren kommen die Bürger als erstes zum Zuge. In frühzeitigen Öffentlichen Beteiligung kann jeder seine Sorgen und Nöte vortragen. Besonders diejenigen, die in den besonders belasteten Gebieten wohnen. Deshalb war es schade, das die Verwaltung die Informationsveranstaltung für die Fürstenauer nach Stahle verlegt hat. Die Beteiligung war dementsprechend.

Zudem sind die Informationen zum Verfahren sehr schwer auf der Internetpräsenz der Stadt zu finden.

Besonders dieser Link:

Stadt Höxter


Hier kann jeder seine Stellungnahme direkt abgeben und findet sogar unten weiter sämtliche Infos, inklusive der Präsentation der Informationsveranstaltungen.

Alles war aber schwer zu finden. Nutzt bitte diese Möglichkeiten der Stellungnahme.

Hier ein Beispiel:

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ausweisung von Windkonzentrationszonen lockt vor allem Investoren an. Diese Bereiche werden häufig über Gebühr beansprucht und wortwörtlich eine Konzentration von Windenergieanlagen nach sich ziehen. Ein Ausbau der Windenergie ist ohne Stromspeicher und dezentralem Verbrauch derzeit nicht sinnvoll. Daher sind folgende Punkte besonders zu beachten, um den Ausbau der Windenergie natur- und menschenverträglich und vor allem sinnvoll steuern zu können.

Der wichtigste Faktor einer Kommune ist der Mensch. Aus Gesundheits- und Akzeptanzgründen sollten zuoberst ausreichende (!) Abstände zur Wohnbebauung jeglicher Art gewährleistet sein. Demnach ist der Grundsatz, nach Landesentwicklungsplan (LEP) NRW 1.500 m als planerischer Vorsorgeabstand zwingend einzuhalten.

1. Das Umweltbundesamt schließt z.B. Gesundheitsschäden durch eine kurz- und langfristige Exposition gegenüber Infraschall nicht aus (Umweltbundesamt: Mögliche gesundheitliche Effekte von Windenergieanlagen. Position November 2016). Diese niederfrequenten Schallwellen sind durch geräuschdämmende Maßnahmen nicht zu dämmen. Das bedeutet, dass sie ungehindert in Gebäude eindringen. Es ist zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich, sich gegen diesen tieffrequenten Schall zu schützen.

2. Der planerische Vorsorgeabstand bewirkt folgendes. Die erdrückende und umzingelnde Wirkung, die Verschattungswirkung und Lichtreflexionen, Licht- und Schallemissionen werden nicht nur auf die Grenzwerte reduziert, sondern vor allem auf ein für die Anwohner akzeptables Maß.

3. Durch Windkraftanlagen in der Nähe von Siedlungsgebieten sinkt erwiesenermaßen die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung. Außerdem fällt der Verkehrswert der Immobilien um bis zu 70 Prozent. In Einzelfällen droht die völlige Unverkäuflichkeit. Banken setzen den Beleihungswert von Immobilien herab, wenn diese im Einflussbereich von Windkraftanlagen stehen. Die Wertminderung wirkt sich somit nicht nur bei einem Verkauf aus, sondern ebenso auf die Unterhaltung und Renovierung eines Gebäudes. Das Bewertungsgesetz berücksichtigt derartige Beeinträchtigungen als "wertmindernde Umstände" durch hohe Abschläge auf den Grundstückswert.

Das Westwerk der Benediktinerabtei Corvey ist seit 2014 von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannt. Hier gilt die Auflage, die historischen Blickbeziehungen frei zu halten. Wer übernimmt die Kosten, wenn dem Kloster Corvey der Status Weltkulturerbe abgenommen wird und die dafür erhaltenen Fördergelder zurückgezahlt werden müssen? Vom Schaden des Ansehens einer Stadt, die diesen Titel nicht halten kann, aber mit ihrer Kulturlandschaft und den Kulturgütern für sich wirbt, ganz abzusehen.

In den meisten Informationen über das Weserbergland, den Kreis Höxter und dem umliegenden Kulturland wird mit dem Slogan „Das Landschaftserlebnis des gesamten Gebietes ist sehr hoch“ geworben. Das Landschaftsbild wird sich durch neue Windenergieanlagen deutlich negativ verändern.

Dem entgegen steht das Schutzziel des Landschaftsschutzgebietes westlich von Fürstenau. In diesem Ziel heißt es, „das Veränderungen untersagt, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten“.

Der Klimaschutz durch Ausbau regenerativer Energieproduzenten darf nicht zu Lasten des Artenschutzes und dem Erhalt der Biodiversität gehen. Daher sind Schutzgebiete aller Art und das Vorkommen geschützter Arten vorrangig zu beachten.

Außerdem ist bei der Wahl der möglichen Flächen zu beachten, dass nach §35 BGB, Bauen im Außenbereich, Abs. (1) „Im Außenbereich […] ein Vorhaben nur zulässig [ist], wenn […] die ausreichende Erschließung gesichert ist.“

Der überarbeitete Vorentwurf ist unbedingt allen Ortsausschüssen und dem Planungsausschuss zur Beratung vorzulegen.


Jede geplante Konzentrationszone gibt den Windradbauern Baurecht.

Kein Flächennutzungsplan ist sicher, die Zonen werden ständig ausgeweitet. Siehe Marienmünster, Borgentreich, Willebadessen usw.

Deshalb: Kein Flächennutzungsplan mit Windkonzentrationszonen für Höxter. Ohne solch eine Planungssicherheit für Windradbauern sind wir besser aufgestellt.

Nachbarortschaften wie Hohehaus sind schon von Windrädern eingekreist,  wo hingegen bei uns immer noch relative Ruhe herrscht.

Haben Sie´s schon mitbekommen?

Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Planung von „Windkonzentrationszonen"

Am Mittwoch, den 6.10.2021 um 18:00Uhr, Aula der ehemaligen Schule in Stahle, Alter Kirchweg

Die Planung möchte die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) steuern. In Fürstenau wurden bereits fünf zusätzliche WEA genehmigt. Damit stehen hier aber demnächst mehr als zwanzig WEA in unmittelbarer Nähe zur Ortschaft! Übrigens wurden die drei WEA, die der Ortschaft näher als 1000m stehen, genau zwei Tage VOR In-Kraft-Treten des neuen Abstandsgesetzes in NRW genehmigt. Noch ein Beweis für bürgerfreundliche Entscheidungen der Verwaltung.

Am Mittwoch müssen in Stahle diese Fragen gestellt werden:

Gibt es genügend Abstand zur Wohnbebauung (auch im Außenbereich)?

Welchen Sinn haben die Windräder ohne Trassen, ohne Speicher?

Wie sicher kann ein Flächennutzungsplan sein? Bisher sind sämtliche

Pläne in NRW vor den Verwaltungsgerichten gescheitert.

Wird der Weltkulturerbe-Titel von Corvey durch den aktuellen Zubau

und den neuen Plänen gefährdet?

Windvorrangzonen geben den Projektierern umfassendes Baurecht —

sind diese Flächen bebaut, wollen sie die Flächen erweitern, wie man

in den Nachbarstädten sehen kann.

Klimaschutz bedeutet nicht „Bau von WEA“,

Strom ist nur ein kleiner Teil des gesamten Energiebedarfs.

Deshalb: runter vom Sofa, ab in die Aula nach Stahle, bildet bitte Fahrgemeinschaften!

Bekanntmachung Stadt Höxter
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
bekanntmachung_fruehzeitige_oeffentlichkeitsbeteiligung_wind.pdf (1.65MB)
Bekanntmachung Stadt Höxter
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
bekanntmachung_fruehzeitige_oeffentlichkeitsbeteiligung_wind.pdf (1.65MB)




Mit Bekanntmachung vom 28.07.2021 hat der Kreis zwei weitere Anlagen genehmigt hierzu unsere Pressemitteilung:

Welterbe Corvey in Gefahr

 

Genehmigungen des Kreises Höxter gefährden den Welterbestatus.

Trotz aller Beteuerungen des Projektierers und vor allem der Genehmigungsbehörde, das Welterbe würde nicht gefährdet, kommt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu einem völlig anderen Resultat. In seiner Stellungnahme vom 18.02.2019 zu den Genehmigungsverfahren der Windkraftanlagen in Fürstenau schreibt er: „Die geplanten Windkraftanlagen des Windparks Fürstenau sind nach unserer Auffassung …. nicht erlaubnisfähig“. Zum Gutachten des Projektierers liest man: „Das sog. „Denkmalpflegerische Fachgutachten“ der Gutachterin Dr.-Ing. Sylvia Butenschön vom Oktober 2018 ist als Grundlage zur Beurteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnisfähigkeit in wesentlichen Teilen ungeeignet. Das Gutachten geht von falschen Rechtsbegriffen und falschen bzw. nicht hinlänglich dargelegten Voraussetzungen aus; es beurteilt die geprüften, potentiell beeinträchtigten Denkmäler aufgrund unzureichender Beurteilungsgrundlagen zwangsläufig inkorrekt.“

Somit kommt der LWL zum Fazit: „Eine auf Grundlage dieses Gutachtens erteilte Erlaubnis wäre aus denkmalfachlicher Sicht rechtswidrig und im höchsten Maße angreifbar. Ein Konflikt mit der UNESCO ist zu befürchten.“

Warum sich der Kreis als Genehmigungsbehörde trotz vieler Hinweise vollumfänglich und ausnahmslos auf das Gutachten des Projektierers verlässt, ist fraglich. Selbst der Wille der Stadt Höxter wurde missachtet, das von der Stadt nicht erteilte gemeindliche Einvernehmen wurde vom Kreis ersetzt. Damit wurden drei der fünf Anlagen mit amtlicher Bekanntmachung vom 9. Juli 2021 genehmigt. Genau die drei Anlagen, die näher als tausend Meter zur Wohnbebauung errichtet werden sollen und wenige Tage später nicht mehr genehmigungsfähig gewesen wären. Das Landesgesetz zur neuen Abstandsregelung war dann in Kraft. Die weiteren zwei Anlangen wurden dann erst mit Bekanntmachung vom 28.7.2021 genehmigt. Diese stehen etwas weiter zur Wohnbebauung. Dass diese Genehmigungen in der Sommerpause von Rat, Verwaltung und Anwälten kommen, ist inzwischen genauso selbstverständlich wie die Absage der Erörterungstermine. Diese wurden abgesagt, obwohl 112 Stellungnahmen die Genehmigungsbehörde erreichten. Diese hätten aber keine neuen Erkenntnisse geben. Na denn. Weiter so Herr Landrat! Heben Sie mutwillig den Welterbe-Status auf! Oder nehmen Sie sich mal ein Beispiel an denen, die sich andernorts um ihr Welterbe kümmern. Auch da macht Höxter ein extrem schwaches Bild. Hier zählt der amtliche Einsatz für sinnfreie, weil wegen fehlender Trassen nicht nutzbare Windmühlen mehr als Kultur, Geschichte, Gesundheit und Artenschutz. Egal, was Anwohner oder Experten sagen, nur gekaufte Gutachter haben Wert, der Rest ist Schweigen.


Stellungnahme des LWL
20190218_LWL_.pdf (224.67KB)
Stellungnahme des LWL
20190218_LWL_.pdf (224.67KB)


Mit Bekanntmachung vom 09.07.2021 hat der Kreis drei Anlagen genehmigt hierzu unsere Pressemitteilung:


Weltkulturerbe in Gefahr

Der Kreis Höxter genehmigt Windkraftanlagen bei Fürstenau mit einer Gesamthöhe von fast 230 m (und somit höher als der Köterberg!) und gefährdet damit den Weltkulturerbe Status von Corveys. Denn die Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt sehen vor, dass „eine Pufferzone das unmittelbare Umfeld des angemeldeten Gutes, wesentliche Sichtachsen und andere Gebiete oder Merkmale umfassen sollte, die eine wichtige praktische Rolle spielen, um das Gut und seinen Schutz zu unterstützen“. Auch hatte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen schon 2019 der Planung der Windkraftanlagen nicht zugestimmt, u.a. da auch das damalige Fach-Gutachten eine methodisch exakte Prüfung nach dem für eine Welterbestätte relevanten ICOMOS-Schema nicht durchgeführt hat.

Die Genehmigungen scheinen nun auch möglichst schnell gekommen zu sein, bevor noch das schon beschlossene „Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches in Nordrhein-Westfalen“ in Kraft tritt, nach dem privilegierte Windkraftanlagen mind. 1.000 m Abstand zu Wohngebieten einhalten müssen. Denn gerade bei den jetzt am 06.07.2021 genehmigten drei Anlagen ist das nicht der Fall: die Anlage M04n hat ca. 819 m Abstand zu Hohehaus, M02n und M09n nur ca. 968 und 983 m Abstand zur Wohnbebauung in Fürstenau.

Auch die Stadt Höxter möchte die Windkraftanlagen nicht aufgrund der Gefahr, die Anerkennung des Weltkulturerbes zu verlieren. Eine geordnete Ausweisung von geeigneten Flächen für die Windkrafterzeugung steht noch aus, hier sollte u.a. die Haltung des Landes zu den Abständen abgewartet werden, um endlich Planungssicherheit zu haben.

Sogar seitens des Ministeriums wurde angeregt, ein Heritage Impact Assessments (Gutachten zur Verträglichkeit der Welterbestätte mit den Windenergieanlagen) zu beauftragen und mit dem Antragsteller eine Aussetzung der erteilten Genehmigungen für die nächsten zwei Monate zu erwirken. Das zeigt doch die landesweite Bedeutung dieser Entscheidung. Sollen denn das Land und der Kreis Höxter auf die Würdigung und die damit verbundenen Fördergelder zum Erhalt der historisch überaus bedeutsamen Welterbestätte zugunsten des Wirtschaftsprojektes eines Betreibers verzichten? Die schon geflossenen knapp 3 Mio an Fördergeldern müssten dann sicher aus der Tasche der Steuerzahler zurückgezahlt werden.

Letzte Woche überraschte uns ein Brief der Kreisverwaltung. In diesem wurde mittgeteilt: Es werden ausschließlich Einwendungen hinsichtlich der baulichen Errichtung der Anlage und des Planungsrechtes berücksichtigt. In der Bekanntmachung stand allerdings: Themen des Denkmalschutzes , des Immissionsschutzes und der optisch bedrängenden Wirkung werden nicht berücksichtigt. Dieser Widerspruch wird im Brief nicht geklärt.

 https://www2.kreis-hoexter.de/owncloud/index.php/s/YBF9EKOSSkxiDEP

Hier unser Antwortschreiben zur freien Verwendung:

Antwort auf Stellungnahme Kreis
Antwort_StellungnahemKreis.txt (24.64KB)
Antwort auf Stellungnahme Kreis
Antwort_StellungnahemKreis.txt (24.64KB)





  • Ortstermin mit MdL Goeken
  • Ortstermin

Biologe kritisiert Gutachterverfahren

 

Diese und Fragen zum Artenschutz erörterte eine Abordnung der betroffenen Ortschaften mit MdL Goeken.

 

Vor dem Hintergrund, dass eine autark-nationale Lösung bei der Stromversorgung Deutschlands mittlerweile als unrealistisch und unerreichbar ausgeschlossen wird, ist die Frage nach der Berechtigung von weiteren Windrädern hier im Umfeld des Weltkulturerbes von zentraler Bedeutung. Dabei geht es nicht darum, die Wind-Technologie grundsätzlich zu verwerfen. MdL Goeken erläuterte die technischen Verbesserungen bei den 240-Meter-Windgiganten. Aber gerade hier, in einer Region mit EU-geschützten Arten und einem Baudenkmal von globaler Bedeutung haben sie keinen Platz. Diesem Befund wird jeder zustimmen, der sich an den Ort stellt, wo gebaut werden soll, und sich im Vergleich mit den bereits vorhandenen Windrädern verdeutlicht, welche Dimensionen diese Windräder haben würden. Gerade Ostwestfalen ist ein Hotspot der Rot-Milane. Europaweit findet sich hier noch das größte Vorkommen.

Somit ist es von wesentlicher Bedeutung, dass die eingereichten Gutachten der Projektierer fachlich korrekt sind. Tatsächlich sind sie nicht nur fachlich unsicher, sondern auch hinsichtlich wesentlicher Normen bei der Beauftragung von Gutachten von einem schwerwiegenden Verfahrensfehler betroffen: Man darf nicht gleichzeitig wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Landschaftsstation sein, die im öffentlichen Auftrag den Schutz von Natur und Arten sichern muss, und mit den Erkenntnissen aus dieser Arbeit dann die Umweltgutachten für den Windprojektierer verfassen. Die „besondere Kompetenz im Bereich des Speziellen Artenschutzes“, mit der das Planungsbüro auf seiner Web-Seite für sich wirbt, „prädestiniert auch bei naturschutzfachlich „heiklen“ Fragestellungen Lösungen zu finden, die sowohl auf der Seite der Vorhabensträger als auch bei den Genehmigungsbehörden Akzeptanz finden.“ Aber ist das dann ein neutrales Gutachten?

Diplombiologe Braun aus Löwendorf wies auf ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2014 hin, das Gutachten als ungeeignet verwirft, wenn Zweifel an der Unparteilichkeit bestehen oder es unlösbare Widersprüche aufweist. Dennoch wurden über Jahre diese Umweltgutachten mit einer alles beherrschenden Wirkung eingesetzt. Damit wurden regelmäßig auch Einwendungen von Seiten der Betroffenen als „unbeachtlich“ disqualifiziert und verworfen. Auf diese Entwicklung wurde MdL Goeken vom Ortsausschussvorsitzenden Welling hingewiesen.

Im Laufe des Gespräches über die Gutachter-Problematik wurde auch erörtert, ob nach §4 Umweltrechtsbehelfsgesetz (UmwRG) ein Verfahrensfehler zur Neuauflage sämtlicher Bauanträge führt, die mit solchen Gutachten durchgesetzt wurden.

Die solche Bauvorhaben privilegierende Gesetzgebung soll in den kommenden Tagen im Landtag „verbessert“ werden. Dabei stehen, wie MdL Goeken ausführte, auch Abstandsfragen zur Diskussion, die eine sichere Planungsgrundlage für Kommunen bilden. Die Frage nach einem dauerhaften und sicheren Schutz unseres Weltkulturerbes stellte die Ortsheimatpflegerin Rita Altmiks. Ihr Gedanke, die wenigen Landkreise, die den Schutz eines Welterbes zu gewährleisten haben, mit einer Zusatzklausel in dieser Gesetzesnovelle gerichtsfest zu helfen, elektrisierte die Teilnehmer an diesem Ortstermin. Denn wenn der Landkreis Höxter bereits heute sämtliche Bundesausbauziele für die Erneuerbaren bis auf das Jahr 2050 erreicht hat, sind solche Bauanträge für weitere Windräder Unsinn: Weder existieren Stromtrassen noch Speicher für die Verwendung des Windstroms. Deshalb müssen regelmäßig Zwangsabschaltungen mit Ausfallentschädigungen kompensiert werden. Allein im letzten Jahr wurden 380 Millionen Euro für die dreitausend Windräder in Schleswig-Holstein fällig. In NRW gibt es 3800 Windräder. Ob hier der eigentliche Grund für die Bauwut der Windprojektierer liegt? Denn so sicher wie die Unzulässigkeit von Gefälligkeitsgutachten ist auch, dass wir niemals eine autarke, sichere, nationale Stromversorgung erreichen werden. Deshalb wurde Nordlink gerade „eingeweiht“, eine Leitung, die den europäischen Verbund stärken soll. Weshalb also dann die Bedrohung von EU-geschützten Arten und einem Weltkulturerbe, wenn wir unseren Strom aus unerschöpflichen Quellen von Erneuerbaren beziehen können, die eben nur nicht im Kreis Höxter liegen?

 

Dipl.-Biologe Braun, Ortsheimatpflegerin Altmiks, MdL Goeken und OA-Vorsitzender Welling

Einwendung 3
Kritische Betrachtung der Gutachter
Rundbriefversion Einwendung WEA Fuerstenau 010521_Oeff.txt (9.74KB)
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Kritische Betrachtung der Gutachter
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Einwendung 2 als Textdatei
Einwendung_gegen_die_Genehmigung_Allg_2.txt (16.16KB)
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Bekanntmachungen des Kreises:

Anträge für:












Anträge für:




05.03.2021

Genehmigungsverfahren für drei Windenergieanlagen wird mit der Prüfung bauplanungsrechtlicher Belange fortgesetzt.

Kreis Höxter Pressemitteilungen


04.03.2021

Wir glauben nicht nur, dass die Ziele erfüllt sind, sie sind erfüllt.

Nur leider nicht im Bereich Artenschutz, Kulturland und Gesundheit.

  • © Jens Reddeker/Symbolbild
  • Gegen Wind_Banner_5

NW.de

Windkraftgegner formieren sich in Höxter


03.03.2021

Windräder

Die endlose Geschichte der Geldverschwendung
Seit nunmehr acht Jahren beschäftigen sich Politik, Verwaltung, Bürgerinitiative und Einwohner mit den Plänen geldgieriger Projektierer. Mit Industrieanlagen in unserer Kulturlandschaft wollen sie Millionen scheffeln. Die behaupteten 350.000 € Gerichtskosten und angedrohte Klagen auf Schadensersatz sind wahrlich nur Peanuts im Verhältnis zu den 16 Millionen €, die die drei beantragen Wind-Anlagen kosten. Diese Kosten, plus die Pachtzahlungen an die Landbesitzer, zahlen wir Stromkunden.

Auch Politiker nutzen diese Wind-Technik gern als grünes Feigenblatt. Steht oben auf der Höh' die Windanlage, kann ich hier im Tal so weiter machen wie bisher. Leider zu kurz gesprungen.

Deutschland ist ein Industrieland. Hier ist eine zuverlässige Stromversorgung notwendig. Ein nur zweistündiger Blackout in der Stromversorgung sorgt für einen Milliardenschaden. Der Strom, der auf der einen Seite verbraucht wird, muss auf der anderen hergestellt werden. Stromproduktion, die sprichwörtlich vom Wetter abhängig ist, kann den Industriestandort Deutschland nie zuverlässig versorgen. Noch weniger, weil bislang weder Speicher noch Trassen vorhanden sind. Auch wenn es von führenden PolitikerInnen behauptet wird: Das Netz ist kein Speicher!

Diese wirtschaftliche Fehlinvestition muss von Politik und Verwaltung verhindert werden. Schließlich haben wir hier im Kreis schon heute die Erneuerbaren-Bundesausbauziele für das Jahr 2050 (!) bereits erfüllt. Obwohl immer wieder von den gleichen Interessengruppen weiter gefordert wird, noch mehr Fläche für Windräder auszuweisen! Wie kann das sein? Wie kann es sein, dass die Ziele dreißig Jahre früher als gefordert erreicht wurden, obwohl doch angeblich noch so viel Substanzraum fehlt? Dass die EU jetzt Deutschland verklagt hat, weil wir die selbstgesetzten Ziele beim Artenschutz drastisch verfehlen, das scheint hier in der Region — mit einem „faktischen“ Vogelschutzgebiet! — kaum jemanden zu sorgen. Da kommen jedoch ganz andere EU-Schadensersatzsummen zusammen…

Unsere Kulturlandschaft, unsere Gesundheit, unsere Artenvielfalt darf nicht den rein wirtschaftlichen Interessen geopfert werden, die ohnehin schon üppig bedient wurden. Unsere Wind-Ziele wurden erreicht, jetzt müssen wir andere Aufgaben mit gleichem Aufwand lösen!

Noch gibt es im Köterbergland einige Plätze die nicht durch Industrieanlagen verschandelt sind.

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24.02.2021

Wer das gesetzliche Tötungsverbot bedrohter Tierarten infrage stellt, darf sich nicht weiter Umweltschützer nennen.

Das grüne Feigenblatt: mein Strom ist umweltfreundlich, verfärbt sich dann Blutrot.

  • Foto: Paul Lang
  • Gegen Wind_Banner_5

 


taz.de
Artenschutz und Klimakrise: Die Natur der Grünen




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